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    Mitarbeiter gesucht?
    Der gute Ruf entscheidet

    Mitarbeiter gesucht? Der gute Ruf entscheidet

    “Gutes Personal ist so schwer zu finden!” Wie oft hört man verzweifelte Chefs das sagen? Oft! Aber ist das wirklich so? Sind gute Mitarbeiter schwer zu finden, gibt es überhaupt gute Mitarbeiter oder tun Unternehmen nicht genug dafür, attraktiv für gute Mitarbeiter zu sein?

    Die Wahrheit liegt dabei, wie bei fast allem, irgendwo in der Mitte. Gute Mitarbeiter, die fleißig, motiviert, loyal und integer sind, sind rar und das wissen diese Mitarbeiter auch. Sie sind in der glücklichen Position, sich ihre Jobs auszusuchen. Und sie suchen aus. Im Internet. Natürlich, wo sonst.

    Der gute Ruf entscheidet. Aber wer entscheidet über den guten Ruf?

     
    Mitarbeiter gesucht der gute ruf entscheidet

    Als Arbeitgeber kann man noch so gute und reizvolle Stellen ausschreiben, als erstes wird das Unternehmen gegoogelt. Was Arbeitsuchende dort als ersten finden sind Plattformen wie z.B. Kununu oder Glassdoor, auf der Arbeitnehmer ihre Arbeitgeber sowie das ganze Unternehmen bewerten können. Ungeprüft und ungehemmt können sie dort alles rauslassen, was ihnen an ihrem aktuellen oder Ex-Arbeitgeber gefällt, gefallen hat oder auch nicht gefällt, nicht gefallen hat.

    Dort können verschiedene Kategorien wie Vorgesetztenverhalten, Gleichberechtigung, Work-Life-Balance, etc. mit Sternen bewertet werden, wobei ein Stern vernichtend ist und fünf Sterne “sehr gut” bedeuten. Raum für viel Text ist natürlich auch gegeben. Man will ja an seinen Erfahrungen teilnehmen lassen und im schlimmsten Fall, neue Mitarbeiter warnen.

    Überwiegen die 1-Sterne Bewertungen bei der Recherche nach dem potentiellen neuen Arbeitgeber, wirkt das natürlich abschreckend und die Entscheidung, ob man sich dort bewirbt, wird noch mal gründlich überdacht.

    Selten wird leider bei der Recherche auf diesen Plattformen hinterfragt, in wieweit die Bewertungen der Wahrheit entsprechen. Der Arbeitgeber ist der einzige, der beurteilen kann, ob es sich bei den Bewertungen um die Wahrheit handelt oder ob der ehemalige Mitarbeiter ihm mit seiner negativen Bewertungen einen reinwürgen, sich rächen will. Nur der Arbeitgeber weiß, ob der Bewerter überhaupt für ihn gearbeitet hat. Einen Nachweis darüber, ob der Bewerter auch tatsächlich in dem Unternehmen tätig war, verlangen diese Bewertungsportale nämlich nicht.

    Gib mir meinen Ruf zurück.  

    Unternehmen sollten ihren guten Ruf niemals Dritten überlassen sondern die Sache selber in die Hand nehmen. Es geht schließlichen um ihren Ruf und der sollte stets Chefsache sein.

    Ist ein Unternehmen ein attraktiver Arbeitgeber mit zufriedenen und motivierten Mitarbeitern, spricht nichts dagegen, diese zu bitten, eine Bewertung zu schreiben. Eine, die natürlich der Wahrheit entspricht.

    Sollten Bewertungen veröffentlicht werden, die nachweislich falsch sind, in denen falsche Tatsachen behauptet werden oder wo eindeutig nachweisbar ist, dass der Bewerter nie für das Unternehmen tätig war, sollte man auf die Plattformbetreiber zugehen und entsprechende Nachweise verlangen. In der Regel werden die Bewertungen dann gelöscht, da die Plattformbetreiber dazu nicht in der Lage sind. Es gibt sie schlicht und ergfreifend nicht.

    Natürlich können Bewertungen auch vom Arbeitgeber kommentiert werden, hier gilt es aber, die richtigen Worte zu finden, die, wenn sie richtig gewählt sind, den Bewerter zu einer Löschung bewegen können. Auch wenn die Bewertung nicht gelöscht wird, ist es ein klares Statement und damit ein gesetztes Zeichen – im besten Fall ein Positives, das gutes zukünftiges Personal sieht und versteht.

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